Steuerliche Behandlung von Reparatur- und Modernisierungsaufwand bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen Bilanzierung Steuern Note: 20 Fachhochschule Münster Veranstaltung: Steuern Sprache: Deutsch Abstract: Durch die ständigen Änderungen im Steuerrecht und in der Rechtsprechung wird die Einordnung von Aufwendungen bei Immobilien für den Steuerpflichtigen immer unübersichtlicher. Die Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand spielt eine zentrale Rolle bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung insbesondere dann wenn der Steuerpflichtige umfangreiche Reparatur- und Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen hat oder plant diese vorzunehmen. In der Regel hat der Steuerpflichtige das Ziel den Aufwand schnell steuerlich geltend zu machen um die Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung möglichst gering zu halten. Ihm ist schon klar dass es Herstellungs- und Erhaltungsaufwand gibt und dass die Behandlung der Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Mit der genauen Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand und der steuerlichen Behandlung von Besonderheiten ist der einfache Steuerpflichtige in der Regel aber nicht vertraut. Das Ziel dieser Diplomarbeit ist dem Steuerpflichtigen die Problematik von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand verständlich darzulegen und ihm zu zeigen wie er durch geschickte Gestaltung die Regelungen des Gesetzgebers umgehen kann um sein Ziel den sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand zu erreichen.
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