Steuern allgemein - Direkte und Indirekte Steuern

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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen Bilanzierung Steuern Note: 13 Technische Akademie Wuppertal e.V. Sprache: Deutsch Abstract: Steuern sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 AO Geldleistungen die keine Gegenleistungfür besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich- rechtlichenGemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden bei denender Tatbestand zutrifft an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.Aus dieser Definition ergibt sich dass ein einzelnes Mitglied keinen Anspruchauf eine konkrete Gegenleistung bzw. konkrete Verwendung dieser von Ihmbereitgestellten Geldmittel hat.Jedoch kann die Gesamtheit der Mitglieder der Körperschaft einen Anspruchdarauf erheben dass die Körperschaft als solche bestimmte Leistungen (öffentlicheGüter) zur Verfügung stellt bzw. die erzielten Einnahmen zur Finanzierungder Bereitstellung aufwendet.Steuererhebung besitzt aber auch eine Lenkungsfunktion. Sie soll primär dergezielten Lenkung eines Verhaltens dienen. In der Volkswirtschaft spricht manals Oberbegriff für diese Lenkungsabgaben von „Pigou-Steuer.Ferner hat die Besteuerung eine Umverteilungsfunktion auf die nachfolgendbei den verschiedenen Steuerarten noch eingegangen wird.
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