Strafrechtliche Verfehlungen im privaten Bereich als Kündigungsgrund

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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht Note: 1400 Universität Augsburg Sprache: Deutsch Abstract: Die Zeit nach Feierabend sieht der Großteil der Arbeitnehmer/-innen als die Zeit an in der sie keinerlei beruflichen Einflüssen unterliegen und nach eigenem Gutdünken beliebigen Tätigkeiten nachgehen können. Dass jedoch auch außerdienstliches Verhalten Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben kann zeigen immer wieder kontrovers diskutierte Fälle zu Kündigungen wegen des Freizeitverhaltens einzelner Arbeitnehmer. Denn auch im außerdienstlichen Bereich hat der Arbeitgeber grundsätzlich ein Interesse an tadellosem (Privat-)Verhalten des Arbeitnehmers. Demgegenüber erscheint eine allzu weite Ausstrahlungswirkung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bedenklich. Brisanz erlangt die Frage schließlich wenn das Freizeitverhalten als solches auch eine grundrechtliche Dimension hat.Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage inwieweit in der Freizeit begangenes strafbares Verhalten einen Kündigungsgrund für den Arbeitgeber begründen kann. Untersicht wird in diesem Zusammenhang auch die Problematik der Bestimmung der „Außerdienstlichkeit sowie die grundlegende Rechtfertigung außerdienstlicher Verhaltenspflichten.
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