Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Wirtschafts- und Sozialgeschichte Note: 17 Freie Universität Berlin Sprache: Deutsch Abstract: Praktika sind ein fester Bestandteil in der deutschen Arbeitswelt. Sie „kommenin ganz unterschiedlichen Formen und Phasen der Ausbildung vor so könnensie der Ausbildungsvorbereitung dienen im Rahmen einer betrieblichenschulischen oder akademischen Ausbildung absolviert werden oder imAnschluss an eine Ausbildung1. Gerade für Studenten sind sie wichtig um ihrtheoretisch erlerntes Wissen um berufliche Fertigkeiten KenntnisseFähigkeiten oder beruflicher Erfahrungen zu erweitern und so den Ansprüchenpotentieller Arbeitgeber gerecht zu werden.2 Aufgrund eines Artikels in derWochenzeitung „Die Zeit von 2005 mit dem Titel Generation Praktikum3 derein Missverhältnis von Absolventen auf dem Praktikantenmarktveranschaulichte wird sich verstärkt mit dem Thema Praktikum in derÖffentlichkeit beschäftigt. Seither wurden einige Studien4 zum Themastudentische Praktika veröffentlicht die allerdings kein einheitliches Bild überdie Situation und das Ausmaß der Praktikanten hergeben. Grobe Schätzungenhaben ergeben dass der Praktikantenanteil unter den Studenten undAbsolventen 2007 bei 150.000 bis 200.000 lag.5Auch die rechtliche Stellung der studentischen Praktikanten ist nicht eindeutiggeklärt so dass nicht immer klar ist welche Rechte und Pflichten denPraktikanten und Arbeitgebern zustehen. Das BBiG das 1969 erlassen und2005 reformiert wurde sichert neben Auszubildendenverhältnissen auchPraktikantenverhältnisse über den § 26 BBiG § 19 BBiG a. F. rechtlich ab.Allerdings gibt es unterschiedliche Arten von Praktikantenverhältnissen dienicht alle unter das BBiG fallen. Grundsätzlich ist zwischen freiwilligenPraktika und Pflichtpraktika die Studenten absolvieren können bzw. müssenzu unterscheiden. Abhängig von der Art des Praktikums erhalten diestudentischen Praktikanten Schutz aus dem BBiG oder aus anderenarbeitsrechtl