Die Einrichtung von Umweltparks ist eine Entscheidung die in den Zuständigkeitsbereich der Landesregierung fällt die sogar entscheiden kann ob sie sie einrichtet oder nicht. Sobald jedoch die Einrichtung beschlossen wurde erschöpft sich die politische Beurteilung und der Akt der Einrichtung erfordert nun eine technische Begründung wie sie im Gesetz vorgeschrieben ist. Im Bundesstaat Goiás wurde mit dem Dekret 5.768/2003 der Staatspark Serra Dourada geschaffen dessen Abgrenzung sich auf eine beträchtliche Anzahl von Landbesitzern auswirkte. Erschwerend kommt hinzu dass für seine Umsetzung weder eine vorherige technische Studie noch eine öffentliche Anhörung der lokalen Bevölkerung durchgeführt wurde wie es das Gesetz 9.985/2000 vorsieht. Vor diesem Hintergrund war es notwendig eine neue Studie durchzuführen um den Park neu abzugrenzen. Zu diesem Zweck wurden räumliche Daten mit Hilfe von Geoverarbeitung und Fernerkundungstechniken sowie durch Vor-Ort-Arbeiten analysiert was zu einer neuen Abgrenzung und einer Karte der Landnutzung und der Fläche des Parks führte.
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