Das gesetzliche Alterssicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland kann auf eine rund achtzigjährige Tradition zu- rückblicken. In dieser Zeit war es mancherlei Wandlungen un- terworfen bis es insbesondere im Zuge der Rentenreform von 1957 zu einer überwiegend durch Beiträge finanzierten und ein- kommensabhängige Leistungen gewährenden Institution ausgebaut wurde in der die Eigenvorsorge der Versicherten für ihren ei- genen Lebensabend die dominierende Stellung einnimmt. ängel dieses Systems die neben seinen vielen Vorzügen im Vergleich zu anderen Altersvorsorge- und -sicherungskonzeptionen noch vorhanden sind geben - neben d m Wunsch nach Reformen im Rah- men des bestehenden Systems - immer wieder Anstoß zur Forde- rung nach einem grundlegenden Systemwechsel. Hierbei wir- aus unterschiedlichen politischen ökonomischen und sonstigen Erwägungen - dem System einer allgemeinen Staatsbürger-Grund- rente eine besondere Stellung eingeräumt. Nach dieser Konzep- tion sollen alle (alten) Staatsbürger (unabhängig vom Ausmaß ihrer Eigenvorsorge) gleichhohe regelmäßige Zahlungen erhal- ten. Aufgabe dieser Arbeit ist es - ausgehend von den Zielsetzun- gen die mit einem solchen Systemwechsel verfolgt werden kön- nen - zu prüfen welche ökonomischen Probleme auftreten wenn das bestehende Alterssicherungssystem abgelöst und durch ein neues ersetzt werden soll. Dazu sind sowohl theoretische als auch empirische Untersuchungen notwendig sollen die Aussagen - was wir hoffen und anstreben - für wirtschafts- und sozial- politische Uberlegungen von Bedeutung sein. Auf der Grundlage dieser Analysen können auch Wege aufgezeigt werden wie die Systemüberleitung möglichst reibungslos durchgeführt werden könnte. Die Ubergangsprobleme haben bislang wenig Beachtung gefun- den.
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