Täter-Opfer-Ausgleich als Sanktion des Jugendstrafrechts

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Durch den Täter-Opfer-Ausgleich wird dem Täter und dem Opfer einer Straftat die Möglichkeit gegeben mit Hilfe eines Dritten eine außergerichtliche Lösung zu finden. Besonders hervorgehobene Ziele des Täter-Opfer-Ausgleichs sind die Stärkung der Position des Opfers und die Bereinigung des Konfliktes zwischen den beiden Parteien.Der Grundgedanke ist die Wiedergutmachung eines durch die Straftat entstandenen materiellen und immateriellen Schadens. Im Jugendstrafrecht gibt es viele Möglichkeiten bei einem Täter zu intervenieren. Dies ist Grundvoraussetzung um dem Erziehungsgedanken im Strafrecht Rechenschaft zu tragen. Großer Wert wird auf pädagogische Gesichtspunkte gelegt.Dem straffällig gewordenen Jugendlichen soll auf erzieherische Weise beigebracht werden dass die Einhaltung von Gesetzen eine Grundvoraussetzung für eine zufriedene Gesellschaft und Rechtsfrieden ist. Der Täter-Opfer-Ausgleichhat sich im JGG durch-gesetzt und ist aus diesem nicht mehr wegzudenken. EineSchwierig-keit ist jedoch nach wie vor die Finanzierung. Diese Arbeit soll einen Überblick über den Täter-Opfer-Ausgleich als Sanktion im Jugendstrafrecht bieten. Welche Ziele ihm zukommen wie er entstanden ist wo die Probleme liegen und was die Herausforderungen für die Beteiligten sind.
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