Aufgrund der Komplexität des Begriffsumfeldes existiert keine allgemeingültige Definition von Wirtschaftsrecht. Im Allgemeinen versteht man unter Wirtschaftsrecht die Gesamtheit aller privatrechtlichen strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Normen die eine selbständige Erwerbstätigkeit lenken oder beschränken. Unter Wirtschaftspolitik wird die Gesamtheit aller Maßnahmen subsummiert mit denen der Staat regulierend oder gestaltend in die Wirtschaft eingreift. Dabei beeinflussen sich die beiden Bereiche wechselseitig. So ist das Wirtschaftsrecht auf der einen Seite ein Instrument der Wirtschaftspolitik auf der anderen Seite beeinflusst wiederum bestehendes Wirtschaftsrecht die Wirtschaftspolitik. Zum Wirtschaftsrecht gehören z.B. mit dem Handelsrecht Gesellschaftsrecht oder dem Kartell- und Wettbewerbsrecht privatrechtliche Normen die die Unternehmen direkt beschränken. Gleichzeitig beeinflussen politische Entscheidungen beispielsweise über das Außenwirtschaftsrecht Energierecht oder Subventionsrecht die Unternehmen ebenfalls. Unter anderem werden an Themenkomplexen regelmäßig fokussiert: Aktienrecht Energiepolitik Gesellschaftsrecht Lohnpolitik Steuerpolitik Subventionen Rentenpolitik Umweltpolitik Wettbewerbsrecht
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