Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht Gesellschaftsrecht Kartellrecht Wirtschaftsrecht Note: 14 Universität Mannheim Sprache: Deutsch Abstract: Das europäische Recht hat sich das Freihaltebedürfnis wie es in 100-jähriger Praxis in Deutschland entwickelt wurde einverleibt verarbeitet und etwas Neues hervor gebracht. Das „neue FHB dient dem Ziel des unverfälschten Wettbewerbs und schützt mittelbar die Mitbewerber die ihrerseits häufig als Begründung für die Freihaltung eines Zeichens herangezogen werden. Dem neuen Freihaltebedürfnis wird durch die große Anzahl von Markenformen auf unterschiedlichsten Ebenen Rechnung getragen während es kaum beschränkt ist. Die Europäisierung des Markenrechts hat die deutsche Entwicklung finalisiert und das Freihaltebedürfnis endlich konkretisiert. Die Rechtsprechung des EuGH entwickelt die dazu gehörige deutliche Linie im praktischen Umgang. Somit ist die Problematik von 1874 endlich gelöst und die beschreibenden Zeichen werden anhand nachprüfbarer Kriterien hinsichtlich Begründung Rechtfertigung und Umfang freigehalten.
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