Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Public Relations Werbung Marketing Social Media Note: 27 Ruhr-Universität Bochum Sprache: Deutsch Abstract: Das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz (StBAG) vom 21. März 2006 ermächtigt die Hochschulen laut § 2 Studiengebühren in Höhe von maximal 500 Euro pro Semester zu erheben. Bezogen auf die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen nutzen bis auf eine Ausnahme alle vierzehn Universitäten diese Möglichkeit und erheben Studiengebühren. Wobei wiederum eine Universität ausgenommen die vollen 500 Euro einbehalten werden. Genau dieser zu leistende finanzielle Beitrag seitens der Studenten ist Anlass die schon immer kontrovers geführte Diskussion über Studiengebühren im Hinblick auf das daraus neu entstandene Anspruchsdenken der Hochschulabsolventen näher zu beleuchten. Dadurch dass Bildung nun etwas kostet wird sie zur Ware und der Student zum Kunden seiner Hochschule. Es findet dementsprechend ein Perspektivwechsel statt und die Studenten fordern aufgrund der zu leistenden Zahlungen eine entsprechende Qualität der ihnen entgegengebrachten universitären(Dienst)Leistungen. Ziel dieser Ausarbeitung ist es die angesprochene Qualität universitärer (Dienst)Leistungen messbar zu machen sowie der Beantwortung der Frage nachzugehen inwiefern Universitäten tatsächlich als Dienstleister und deren Leistungen als Dienstleistungen bezeichnet werden können.
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