Unlautere Werbung (§§ 34 UWG) Fallgruppe „Kundenfang und Behinderung

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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Public Relations Werbung Marketing Social Media Note: 17 Hochschule Anhalt - Standort Bernburg Sprache: Deutsch Abstract: Da geschäftliche Praktiken im Voranschreiten der Zeit an Komplexität gewinnen ist es unerlässlich sich genauer mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen.Deshalb soll es das Hauptziel dieser Hausarbeit sein Handlungen im Wettbewerb hinsichtlich ihrer Unlauterkeit zu den Fallgruppen Kundenfang und Behinderung zuordnen zu können. Unlautere Handlungen sind Handlungen die im Sinne des UWG unzulässig sind.So vielschichtig wie geschäftliche Handlungen sind so umfangreich könnte auch die Bearbeitung dieses Themas ausfallen. Diese Hausarbeit soll in gewissem Maße einen Einblick in diese Materie geben. Besonderes Augenmerk in der Ausarbeitung lege ich auf den Kundenfang durch die Ausübung von Druck in menschenverachtender Weise . Um das theoretische Wissen umzusetzen bediene ich mich eines in den Medien brisant diskutierten Falls.Bei der Behinderung beschäftige ich mich etwas intensiver mit der gezielten Behinderung durch den Preiskampf . Auch hier arbeite ich mit einer BGH- Entscheidung aus dem Jahre 2006.
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