Mit Blick auf die jüngere Rechtsprechung zu verfallenen Optionsscheinen geht diese Betrachtung der Frage nach ob unter dem Regime der Abgeltungsteuer negative Einkünfte aus Kapitalvermögen entstehen wenn der Optionsinhaber die Option weil sie aus dem Geld gelaufen ist verfallen lässt. Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 12.1.2016 IX R 48/14 zum geltenden Recht. Rechtsstand ist Februar 2017.
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