Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Sonstiges Note: 17 Universität Potsdam (Sozialwissenschafliche Fakultät) Veranstaltung: Verwaltung und Public Policy Sprache: Deutsch Abstract: Die Bildungsdebatte in Deutschland ist in aller Munde. Nach den mageren Ergebnissen der PISA-Studien vergangener Jahre und einem zunehmenden globalen Wettbewerb steht die Bereitstellung einer guten bzw. besseren und umfassenderen Bildung auf der politischen Tagesordnung. Unsere Gesellschaft hat die Aufgabe nachwachsenden Generationen Kenntnisse und Fähigkeiten zu übermitteln mit denen sie später die Herausforderungen des Lebens und des Arbeitsmarktes bewältigen können. Die Schule stellt dabei eine wichtige und zugleich reformbedürftige Ressource im deutschen Bildungssystem dar. Nach Artikel 7 Absatz 1 des Grundgesetzes steht das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates. Dieser setzt wiederum Personen ein die die heranwachsenden Generationen unterrichten: Lehrer. Sie gelten nach wie vor stereotypisch als Beispiel für Beamte in Deutschland. Jedoch hat die heutige Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft dem Staat eine wachsende Fülle von Aufgaben übertragen die nicht zu den hoheitlichen Befugnissen im Sinne des eingangs zitierten Artikels 33 des Grundgesetzes gehören. So wird heute auch den Lehrern zum Teil nachgesagt dass ihre Lehrtätigkeit keine hoheitliche Aufgabe darstellt und schlussfolgernd der Beamtenstatus nicht notwendig bzw. überflüssig ist. In dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden ob der Beamtenstatus bei Lehrern noch zu rechtfertigen ist oder ob es sinnvoller wäre jenen abzuschaffen.Zu Beginn meiner Arbeit werde ich zunächst erläutern wodurch das Berufsbeamtentum im Allgemeinen gekennzeichnet ist wie es sich im Laufe der Geschichte entwickelt hat und welche rechtlichen Komponenten zu berücksichtigen sind.Im Anschluss werde ich die aktuelle Situation der Lehrer am Beispiel des Bundesstaates Berlin dars