Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht Gesellschaftsrecht Kartellrecht Wirtschaftsrecht Note: 13 FOM Essen Hochschule fr Oekonomie & Management gemeinntzige GmbH Hochschulleitung Essen frher Fachhochschule Sprache: Deutsch Abstract: Seit dem Inkrafttreten am 17. Dezember 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (sog. ROM I-VO) fr alle grenzberschreitenden vertraglichen Schuldverhltnisse anzuwenden. Die ROM I-VO stellt eine Modernisierung der bisherigen Regelungen dar. Die vorherigen Bestimmungen wie das Rmische bereinkommen oder das Europische Schuldvertragsbereinkommen verfolgten bisher keinen international- privatrechtlichen sondern nur einen binnenmarktbezogenen Ansatz und wurden ersetzt. Der Anwendungsbereich gilt fr alle vertraglichen Schuldverhltnisse in Zivil- und Handelssachen die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der ROM I-VO geschlossen wurden. Der Vertrag muss eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen. Die ROM I-VO ist in allen EU-Mitgliedsstaaten auer Dnemark anwendbar. Als Verordnung muss sie von den Staaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Die Auslegungskompetenz unterliegt nicht dem BGH sondern dem EuGH. Die Wirkungsweise der ROM I-VO auf vertragliche Schuldverhltnisse soll mit den Besonderheiten des Verbraucherschutzes betrachtet werden.
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