Verfassungsgebende VersammlungEine.verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung mit dem GG.EinbürgerungStaatsangehörigkeit nach StAG. 1913.....Einbürgerung nach Art. 116 Abs. 2 GG.Sie wird durch Art 16 GG besonders geschützt. Ein deutscher Personalausweis /Reisepass ist kein Beweis der deutschen StaatsangehörigkeitDeutschland hat noch nicht einmal eine Verfassung das steht sogar im Grundgesetz Art. 146 GG159
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