Verfassungsmäßigkeit der Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe)

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Fachbuch aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht Sprache: Deutsch Abstract: 1. Als Initiator des „Osnabrücker Modells zur Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe) habe ich mich in vielen Veröffentlichungenmit dieser Thematik befasst.Die in PräGe-Verfahren entscheidenden Verwaltungsgerichte der1. und der 2. Instanz sind - soweit ich die Entscheidungen kenne- auf die Verfassungsmäßigkeit dieses Rechtsinstituts nur punktuelleingegangen. Ich selbst habe es bisher auch unterlassenmich mit thematischen Verfassungsgrundsätzen zu befassenwas von Barthel - wohl kritisch (?) - angesprochen wird. Deshalbsoll das Versäumte hiermit nachgeholt werden.2. Die verfassungsmäßige Prüfung der PräGe bezieht sich nachfolgendin der Hauptsache auf die Eigentumsgarantie (Art. 14Abs. 1 GG) die Unschuldsvermutung (Art. 11 Abs. 1 UNMenschenrechts-Charta Art. 6 Abs. 2 EMRK) bzw. dasSchuldprinzip (Art. 1 20 GG) das Bestimmtheitsgebot (bedingt)und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 1 Abs. 3Art. 20 Abs. 3 GG).Als Orientierung kann der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG) vom 14.01.2004 Az. 2 BvR 564/95 zumerweiterten Verfall (§ 73d StGB) dienen. Leitsatz: „ErweiterterVerfall ist mit dem Grundgesetz vereinbar.3. Vielleicht gelingt es mir auch mit dieser Abhandlung kritischenJuristen zu entgegnen.
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