Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte Note: 17 Leuphana Universität Lüneburg (Fakultät der Rechtswissenschaften) Sprache: Deutsch Abstract: Der Glückspielmarkt ist ein hoch lukratives wenn auch recht irrationales Gebilde: Weniger als die Hälfte der Einnahmen werden als Gewinn verteilt und die Wahrscheinlichkeit den „Jackpot zu knacken ist verschwindend gering. Der Gesamtumsatz des deutschen Glückspielmarkts 2005 betrug 305 Milliarden Euro wobei sich 27% auf den Deutschen Lotto- und Toto-Block (DLTB) 31% auf Spielbanken 18% auf Geldspielautomaten und 10% auf Sportwetten verteilen. Onlinekasinos Klassenlotterien TV-Lotterien und Pferdewetten bewegen sich im einstelligen Prozentbereich (zum Vergleich: der britische Markt weist mit einem Wettvolumen von 70 Milliarden Euro den doppelten Betrag auf).Die Länder organisieren und verwalten im DLTB auf Grundlage des Lottostaatsver-trages (LottoStV) den Lotto- und Totobetrieb. Dabei treffen sie meist als 100%-Töchter der Finanzministerien Gebietsabsprachen (regionale Monopole) und sorgen für unterschiedliche Preise in den Ländern (Preisabsprachen). Diese Absprachen betreffen den Verbraucher in vollem Maße da er nicht da spielen kann wo er möchte sondern in dem Bundesland spielen muss in dem er wohnt. 23% der Einnahmen werden vom Fiskus zweckgebunden vereinnahmt wobei dieser Betrag vom Staat wieder für gesetzlich festgelegte Zwecke ausgegeben werden muss wie z. B. Sportförderung Kunstankäufe Umwelt- oder Jugendprojekte. Weitere 167% gehen als Lotteriesteuer in den allgemeinen Länderetat was den Finanzministern der Länder zwischen den Jahren 1955 und 2005 ca. 205 Milliarden Euro eingebracht hat.
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