Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte - Sonstiges Note: 20 Universität Wien (Geschichte) Sprache: Deutsch Abstract: Prostitution polarisiert. Noch immer und stärker denn je. Sollen Prostituierte rechtlich mit anderen ArbeitnehmerInnen gleichgestellt werden? Im österreichischen Gesetz wird Prostitution wie folgt definiert: „Personen die gegen Entgelt und gewerbsmäßig sexuelle Dienstleistungen direkt am Kunden erbringen.1 In Deutschland folgendermaßen: „Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. Das Gleiche gilt wenn sich eine Person insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält.2 Die ersten Bordelle in Europa wurden im 12. Jahrhundert erstmals urkundlich erwähnt. Oft waren trotz der strengen Sitten und Moral auch Kirchen und Klöster Betreiber dieser Etablissements. Einerseits wurde zwar die Prostitution von der Kirche verurteilt doch gesellschaftlich war sie erlaubt da man so die „ehrbaren Frauen schützen wollte.3Die Prostitution eines der ältesten Gewerbe der Menschheitsgeschichte wurde immer wieder tabuisiert Prostituierte angefeindet und verfolgt. Sie wird als ein Minus in der Gesellschaft angesehen.4 Die Prostitution als Versinnbildlichung der kapitalistischen patriarchalen Gesellschaft. Trotz dieser öffentlichen Ablehnung floriert das Gewerbe mit dem Sex. Auch wenn das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen nach wie vor als Sittenwidrig gilt und Honorare nicht eingeklagt und Dienstverträge nicht abgeschlossen werden können wird Prostitution straffrei gestellt und geduldet. Die Arbeit im Rotlichtmilieu ist noch immer stark an kriminelle Machenschaften und der Anonymität der Prostituierten die meist aus Osteuropa kommen gebunden. Prostitution kommt in vielen verschiedenen Varianten vor
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