Wahl der Kostenerstattung statt Sachleistung nach § 13 Abs. 2 SGB V

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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Sozialwissenschaften allgemein Note: 13 SRH Hochschule Heidelberg Veranstaltung: Master of Laws Sozialrecht Sprache: Deutsch Abstract: Das Leistungsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung geht von dem Grundsatz der Sach- beziehungsweise Dienstleistungserbringung aus. Eine Abweichung sieht insbesondere der § 13 Abs. 2 SGB V vor der wahlweise eine Kostenerstattung anstelle von Sach- oder Dienstleistungen ermöglicht. Die Seminararbeit beschäftigt sich detailliert mit der Vorschrift des § 13 Abs. 2 SGB V deren Entstehungsgeschichte Normzweck und aktueller Relevanz. Es soll insbesondere die Frage erläutert werden ob es sich bei § 13 Abs. 2 SGB V um ein Relikt aus der Historie des SGB V handelt oder die Vorschrift unverzichtbarer Teil des Krankenversicherungsrechts ist und bleiben muss.
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