Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie Rechtssoziologie Rechtsgeschichte Note: 10 Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaften in Hamburg Sprache: Deutsch Abstract: Erstmals in der von Kriegen Massentötungen und Genoziden gespickten Geschichte der „modernen Menschheit hat ein Peiniger sich dazu entschlossen über die nach Kriegen vom Unterlegenen zu zahlenden Reparationszahlungen hinaus die Völkergruppe die er noch wenige Jahre zuvor im europäischen Raum nahezu ausgerottet hatte zu entschädigen. Sowohl organisatorisch als auch überzeugungstechnisch standen die Beteiligten vor einer Mammutaufgabe. Einer Aufgabe die wohl bei weitem nicht so konsequent ernsthaft und umfassend hätte bearbeitet werden können beziehungsweise auch heute noch bearbeitet wird ohne die Mitwirkung des Gegenstands dieser Arbeit der Conference on Jewish Material Claims against Germany. Im Folgenden soll die Claims Conference als weltweit einzigartiger Akteur des „Wiedergutmachungsrechts beleuchtet werden und zwar mit dem Fokus auf vermögenskompensatorische Maßnahmen für jüdische Opfer des NS-Regimes auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Um sich dem Thema angemessen nähern zu können wird vorerst die Entstehungsgeschichte sowie die Rolle der Claims Conference bei Entschädigungsmaßnahmen bis zum heutigen Tage behandelt. Anschließend soll die rechtliche Position erläutert werden die ihr bei der Entschädigung oben genannter Opfer zukam namentlich nach § 2 I 3-5 Ia des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG). In Bezug darauf wird anhand des kürzlich ergangenen Urteils BGH 25.05.2016 - III ZR 99/15 insbesondere die umstrittene Frage behandelt ob die JCC nach den eben genannten Normen als Rechtsnachfolgerin oder als Treuhänderin jüdischer Verfolgter und deren Erben zu sehen ist.
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