Diskussionsbeitrag / Streitschrift aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - ffentliches Recht / VerwaltungsR Sprache: Deutsch Abstract: Den niederschsischen Gemeinden wurde zugestanden in der kommunalen Doppik bei Friedhofsgebhren auf die Bildung von Passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu verzichten und die Gebhreneinnahmen im jeweiligen Zahlungsjahr vollstndig als Ertrag zu verbuchen obgleich sie Entgelte fr jahrzehntelange Nutzungsrechte an Grabsttten sind. Rckstellungen fr ungewisse Verbindlichkeiten aus dem Finanzausgleich drfen wenn berhaupt nur auf stark modifizierte Weise gebildet werden. Zweifel sind angebracht ob diese Abweichungen vom gesetzlichen Rechnungslegungstandard fr Kommunen zulssig durchdacht und zweckmig sind. Die Abweichungen haben das Potential Jahresergebnisse von Gemeinden und deren Nettoposition (Eigenkapital) zeitweilig oder dauerhaft signifikant zu verflschen. Fr Kommunalpolitiker vor allem in Finanzausschssen die Einwohner der Gemeinden und die Kommunalaufsicht sind diese Zahlen wichtig weil sie Grundlage fr die Steuer- Ausgaben- und ggf. Schuldenpolitik bzw. diesbezgliche aufsichtsrechtliche Manahmen sind. Der Autor wre begeistert wenn mehr Kommunalpolitiker in Niedersachsen ihren Kmmerer fragten wie die Zahlen der Gemeinde ausshen wrden die gesetzlichen Vorschriften fr das kommunale Rechnungswesen konsequent und ausnahmslos angewendet. Niedersachsen steht hinsichtlich solcher hnlicher und anderer Abweichungen der kommunalen Rechnungslegungspraxis vom dafr jeweils landesrechtlich gesetzten Standard nicht allein.
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