Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR Note: 12 Georg-August-Universität Göttingen Sprache: Deutsch Abstract: Die Arbeit handelt wie der Titel schon sagt von der Zulässigkeit und den Grenzen der Anwaltswerbung mit der Bezeichnung als Spezialist. Dabei werden sowohl die Zulässigkeit nach einfachen als auch nach Verfassungsrecht hinterleuchtet. Zudem werden anhand einer Gegenüberstellung mit der Fachanwaltschaft Kriterien entwickelt welche geeignet sind den Begriff des Spezialisten genauer zu kennzeichnen und ihn von der Fachanwaltsbezeichnung abzugrenzen.
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